Hausordnung
Anwandter-Haus
Grund- und Oberschule Calau
Hausordnung des Anwandter-Hauses
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle, die darin arbeiten und zusammenleben, wohl fühlen. Zu Recht möchtest du von deinen Mitschülern und Lehrern fair, rücksichtsvoll und menschlich behandelt werden.
Darum ist es wichtig, dass wir den Alltag in unserer Schule so gestalten, dass sich alle wohlfühlen und an die Regeln halten.
Tagesablauf/ Unterricht/ Pausen
1. Das Schulgebäude ist ab 07:30 Uhr geöffnet. Mit dem Vorklingeln betreten alle Schüler das Schulhaus und begeben sich gemeinsam mit den Klassen-/ Fachlehrern in die Unterrichtsräume. Die gleiche Regelung gilt für die großen Pausen.
Eltern verabschieden Ihre Kinder vor der Eingangstür und nehmen sie dort auch wieder in Empfang.
2. Tagesablauf
1. Stunde 07:45 – 08:30 Uhr
15 Minuten Frühstückspause
2. Stunde 08:45 – 09:30 Uhr
20 Minuten Hofpause
3. Stunde 09:50 – 10:35 Uhr
10 Minuten Pause
4. Stunde 10:45 – 11:30 Uhr
35 Minuten Hofpause / Mittagsband
5. Stunde 12:05 – 12:50 Uhr
10 Minuten Pause
6. Stunde 13:00 – 13:45 Uhr
ab 14:00 Uhr
Neigungsdifferenzierungs- oder Ganztagsangebote
3. Vor dem Unterrichtsbeginn legen die Schüler ihre Unterrichtsmaterialien bereit; ein verantwortlicher Schüler (Ordnungsschüler/ Klassensprecher) informiert den Klassenlehrer/ Fachlehrer über das Fehlen einzelner Schüler. Ist eine Klasse ohne Lehrer, meldet dies der verantwortliche Schüler im Sekretariat.
4. In den Hofpausen verlassen alle Schüler ohne Verzögerung das Schulgebäude. Die Toiletten werden vorher oder nachher aufgesucht. Ausnahmen gestattet die Hofaufsicht. Die Schüler der Klassen 1 und 2 benutzen in der 1. großen Pause den Südhof und den Haupteingang. Die Schüler der Klassen 3 und 4 nutzen den Westhof und den entsprechenden Eingang. Auf den Spielplätzen verhalten sich alle Kinder rücksichtsvoll und kameradschaftlich, damit kein Kind verletzt wird. Nach dem Verlassen der Spielflächen müssen die Schuhe gereinigt werden, damit kein Sand ins Schulgebäude gelangt.
5. Nach witterungsbedingten Abklingeln (Entscheidung durch die Aufsicht) begeben sich alle Schüler und Lehrer in die Klassenräume.
6. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in den Klassenräumen oder wechseln möglichst leise die Räume.
7. Wechseln Klassen nach den großen Pausen die Räume, werden die Schultaschen erst nach der Pause geholt.
8. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht gestattet; eine Ausnahme bildet die „Erlaubnis zum Verlassen des Schulgebäudes“ für Schüler der 4. Klassen, in der den Schülern das Verlassen des Schulgeländes zu bestimmten Zeiten von ihren Eltern erlaubt wird.
9. Auf dem Schulhof wird nicht mit Gegenständen (Schneebälle, Kastanien, Steinen u. ä.) geworfen. Ballspiele sind nicht erlaubt.
10. Bei Unfälle oder Streitigkeiten wird die Pausenaufsicht informiert.
11. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
12. Die aufsichtsführenden Lehrer werden von einer Schüleraufsicht unterstützt. Die Schüleraufsicht hat Weisungsrecht.
Mittagsband
13. Während der Zeit des Mittagsbands halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf.
14. Schüler, die an der Schulspeisung im Gebäude des Schlesier-Hauses teilnehmen, verhalten sich entsprechend der Belehrung und begeben sich unter Aufsicht über die Straße und in den Speiseraum. Dort verhalten sich die Schüler so, dass die Esseneinnahme in einer angenehmen Atmosphäre stattfindet. Nach dem Essen ist es selbstverständlich, dass der Platz sauber verlassen wird.
15. Schüler, die das Schulgelände mit der Erlaubnis der Eltern zur Esseneinnahme verlassen, verhalten sich so, dass es weder Unfälle noch Grund zur Klage von Anwohnern gibt.
Ordnung und Sauberkeit
16. Wir behandeln die eigenen Sachen, die Sachen anderer und das Schuleigentum mit Sorgfalt.
17. Kleidungsstücke hängen wir an der Garderobe auf; Sportsachen und Zeichenmaterialien lagern wir an den angewiesenen Stellen.
18. Nach Unterrichtsschluss stellen wir die Stühle hoch. Wir achten auf geschlossene Fenster und verlassen das Klassenzimmer aufgeräumt.
19. Die Toiletten verlassen wir so wie wir sie vorzufinden wünschen. Die Toilettenräume sind kein Aufenthalt.
20. Im gesamten Schulgelände ist die Brandschutzordnung einzuhalten. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Mitbringen von Messern und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
Das Mitbringen von Handys in die Schule ist untersagt. Müssen Anrufe getätigt werden, so ist dies im Sekretariat möglich. Ausnahmen genehmigt die Schulleitung auf Antrag der Eltern. Wertgegenstände müssen „am Mann“ bleiben (Ausnahme: Sportunterricht!): Es wird keine Haftung übernommen.
21. Das Fahrradfahren ist in der Zeit von 07:00 bis 14:00 Uhr auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Schulleitung Vorsitz Vorsitz Vorsitz
Schulkonferenz Lehrerkonferenz Schülerrat
Ich habe die Hausordnung zur Kenntnis genommen und werde mich nach besten Wissen daran halten. Ich werde mich fair und rücksichtsvoll verhalten und die Rechte der anderen Kinder achten.